Diese Informationen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler oder Vollständigkeit und können rechtlich nicht belangt werden. Bitte informieren Sie sich immer zusätzlich, z.B. bei der Verbraucherschutzzentrale oder einem Anwalt oder den zuständigen Behörden. Denn die Lage ändert sich aktuell stündlich.
Stand: 15.03.2020 um 11:00 Uhr
Aus aktuellem Anlass habe ich heute meinen Redaktionsplan umgeworfen, um euch hier ausführliche Informationen rund ums Thema “Hochzeiten und Coronavirus” geben zu können. Was mir besonders am Herzen liegt, ist es auch zu informieren und mitzuhelfen, wie wir alle die Infektionskette unterbrechen können. Vor allem um #flattenthecurve die Auslastung des Gesundheitssystems nicht an die Maximalgrenzen zu bringen. Denn je langsamer sich das Virus ausbreitet, desto besser. Besonders hilfreich fand ich dazu die Infografik der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
Hygienetipps
CC BY-NC-ND http://www.infektionsschutz.de
#flattenthecurve
Je langsamer sich das Virus ausbreitet, desto besser.
Hochzeitsplanung
Da mich auch so viele Anfragen wegen Hochzeitsplanung von euch erreicht haben, habe ich mich mit beim Bund deutscher Hochzeitsplaner informiert, die mir ausführliche Informationen zum Thema geben konnten.
Den Bund deutscher Hochzeitsplaner erreichen hierzu natürlich viele Anfragen von Brautpaaren, die wissen möchten: „Was ist nun mit unserer Hochzeit? Kann und darf sie stattfinden? Was muss beachten werden?“ Der Bund deutscher Hochzeitsplaner möchte euch einige Antworten dazu geben. Es sei jedoch dazu gesagt, dass sich die Anordnungen der Behörden derzeit sehr schnell ändern und deshalb ein genereller Rat schwierig ist.
Quelle: Bund deutscher Hochzeitsplaner
1. Kann meine Hochzeit stattfinden?
Jedes Bundesland entscheidet derzeit selbst, welche Auflagen es für öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen verordnet. Die Spanne reicht von absolutem Verbot, über einem Maximum von 50 Personen hin zu einem Maximum von 499 Personen indoor und 999 outdoor. Doch in manchen Landkreisen/Städten gibt es zusätzlich eine Meldepflicht für Veranstaltungen. Es muss unterschieden werden zwischen öffentlichen Veranstaltungen und privaten Feiern. Nach heutigem Stand gelten die Grenzen für beides bzw. wird bald für beides gelten. Welche Grenze für Ihre Stadt gilt, entnehmen Sie bitte der Homepage Ihres Landkreises.
2. Was passiert mit Hochzeiten im Ausland?
Jedes Land hat unterschiedliche Regeln aufgestellt, um eine Ausbreitung einzugrenzen. Bitte informiert euch über diese am besten online beim Auswärtigen Amt des jeweiligen Landes. Besonders betroffen ist derzeit Italien.
3. Gibt es Reisebeschränkungen?
Ja, und auch hier gibt es unterschiedliche Handhabungen. Derzeit dürfen z.B. keine Europäer in die USA einreisen. Die Entwicklung ist stetig, immer mehr Länder verhängen Reiseverbote und erlassen Einschränkungen. Einige Flughäfen werden nicht mehr angeflogen z.B. werden die Flüge von den Fluggesellschaften storniert – teils auch wegen zu geringer Auslastung. Ab dem 16.03.2020 sind die Grenzen von Deutschland nach Österreich, Frankreich, Dänemark, Luxemburg und der Schweiz geschlossen. Polen hat die Grenzen bereits geschlossen. Auch die deutschen Nord- und Ostseeinseln werden abgeriegelt.
4. Wer trägt die Kosten für eine Stornierung?
Sagen Sie die Hochzeit ab, z.B. aus Angst vor einer Ansteckung oder Verbreitung, tragen Sie die Kosten zu 100% bzw. laut AGBs der gebuchten Dienstleister. Wird etwas von behördlicher Seite abgesagt, kommt es ganz auf den Grund und die Region an. Nach deutschem Recht wäre eine Stornierung kostenfrei möglich. Hat man jedoch im Ausland gebucht, gilt das Recht des jeweiligen Landes. Komplizierter wird es im Reiserecht, z.B. bei Flügen etc. Hier gibt es eine Unterscheidung zwischen Pauschalreisen (diese werden meist erstattet) und Individualreisen. Maßgeblich sind der Zeitpunkt und der Grund der Stornierung. Handelt es sich um höhere Gewalt, ist meist kein Geld zurück zu holen. Bitte prüfen Sie immer anwaltlich, was auf Ihren speziellen Fall zutrifft. Pauschal lässt sich hier leider keine Aussage treffen. Wir können jedoch sagen, dass viele Reiseveranstalter sich sehr kulant zeigen und eine gute Einigung mit ihren Kunden erzielen wollen.
5. Brauche ich spezielles Equipment auf Hochzeiten, z.B. Atemschutzmasken?
„Brauchen“ ist immer relativ! Wir möchten Ihnen auf jeden Fall einige Dinge ans Herz legen:
- Stellen Sie ausreichend Belüftung des Veranstaltungsraumes sicher
- Gründliches Händewaschen sollte immer möglich sein
- Achten Sie auf eine gründliche Desinfektion – auch zwischendurch. Empfohlen werden die Hände, aber auch z.B. Türklinken etc.
- Besonders gefährdet sind Menschen mit Vorerkrankungen bzw. schwachem Immunsystem, z.B. ältere Menschen. Überlegen Sie gemeinsam, ob Sie diese wirklich ermuntern wollen, zu kommen. So schade es ist – aber eine Ansteckung wäre unter Umständen fatal.
- Auch wenn es schwerfällt: Es wird empfohlen, sich nicht die Hände zu schütteln und zu umarmen. COVID19 ist eine Tröpfcheninfektion.
6. Kann eine Versicherung die Kosten übernehmen, falls es zu einer Absage kommt? Nein, leider kann dies nicht abgedeckt werden. Epidemien, Seuchen o.ä. werden nicht von Versicherungen getragen.
Quelle: Bund deutscher Hochzeitsplaner –
Diese Informationen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler oder Vollständigkeit und können rechtlich nicht belangt werden.
Bitte informieren Sie sich immer zusätzlich, z.B. bei der Verbraucherschutzzentrale oder einem Anwalt.
weitere Informationen
Die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Das Auswärtige Amt hat Informationen für Reisende zusammengestellt.
Das RKI veröffentlicht Reisehinweise in verschiedenen Sprachen als Handzettel und Poster.
Beim BMI gibt es Fragen und Antworten zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen.
Ganz viele liebe Grüße aus meiner kleinen Hochzeitsecke,
eure Barbara
Diese Informationen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler oder Vollständigkeit und können rechtlich nicht belangt werden. Bitte informieren Sie sich immer zusätzlich, z.B. bei der Verbraucherschutzzentrale oder einem Anwalt.
Wow – so toll und verständlich erklärt. Dies gibt unseren Brautpaaren und deren Gästen sowie jedem anderen Mitmenschen einen sehr guten Überblick! Für uns alle besonders im Hintergrund als Dienstleister ist Hilfe zur Selbsthilfe absolut notwendig! Wichtig dabei ist eben auch, dass keine Panik verbreitet wird. DANKE für Deine tolle Arbeit!
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